Verkehrsteilnehmerinformationsveranstaltung

Diese finden in verschiedenen Einrichtungen statt.

Themenkomplexe sind:

  • Ältere Verkehrsteilnehmer heute - Probleme und Themen des Straßenverkehrs, wie mobil bin ich und wie kann ich meine Mobilität erhalten
  • Technik - Informationen zur aktiven und passiven Sicherheit, wichtige Dinge der Fahrzeugausstattung und Fahrzeugpflege
  • Regelungen und Konflikte - Erörterungen zur StVO und ihre Neuerungen, Informationen über komplizierte Verkehrssituationen, was ist ein Verkehrsunfall und wie muss ich mich verhalten
  • Mensch - In Gesprächsrunden wird über medizinische und psychologische Aspekte diskutiert

 

Voraussetzung für die Durchführung ist die Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes. Kosten für die Durchführung der Gesprächsrunden werden nicht erhoben.

Mobil bleiben.Aber sicher...!

Ob als Auto- oder Fahrradfahrer, mit dem Motorrad, der Bahn, dem Bus, der Straßenbahn oder zu Fuß, die Mobilität der Senioren ist überall ersichtlich.

Ältere Menschen verfügen zwar über einen reichen Erfahrungsschatz und Fahrpraxis, aber es treten vermehrt körperliche Defizite auf, wie zunehmende Sehschwäche. Während dem einen das Autofahren in der Dämmerung schwer fällt, empfinden andere die wachsenden Verkehrsströme als große Belastung. Auch Reaktion und Konzentration verringern sich im Alter. Radfahrer fühlen sich vor allem im Stadtverkehr unsicher. Wer auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt, sieht sich oft verwirrenden Buchungs- und Berechnungssystemen gegenüber.

Unser Ziel ist es, das mit zunehmenden Alter wachsende Bedürfnis nach Mobilität mit dem Wunsch nach Sicherheit und dem Erkennen der eigenen Grenzen in Einklang zu bringen.

Im Rahmen von Veranstaltungen werden ältere Menschen z.B. durch eigenes Erleben an Seh-und Reaktionsstestgeräten für körperliche Veränderungen sensibilisiert.

KFZ-Beleuchtungsaktion

Die eine Wahrheit: Funktionierende und richtig eingestellte Autolampen sind ein absolutes Sicherheits-Muss, nicht nur in der dunklen Jahreszeit.

Die andere Wahrheit: Die Beleuchtung ist Autofahrers Stiefkind. Von den Fahrzeugen, die zehn oder elf Jahre alt sind, weist in der Hauptuntersuchung mehr als jeder vierte Mängel an der Beleuchtung auf.

Dieselbe Sprache spricht die Bilanz des Lichttests, der vom Kfz-Gewerbe und der Deutschen Verkehrswacht alljährlich im Oktober durchgeführt und danach ausgewertet wird. Die Auswertungsbilanz der getesteten Fahrzeuge zeigt: Viele Autofahrer sind mit fehlerhafter Beleuchtung oder sogar blind unterwegs. Zudem blendete rund jeder zehnte Autofahrer den Gegenverkehr mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern. Besser als im Frontbereich des Autos steht es um die rückwärtige Beleuchtung.

Seit 52 Jahren erbringen die Meisterbetriebe überall in Deutschland den kostenlosen Lichttest-Service, der laut Kfz-Gewerbe von rund 10 Millionen Autofahrern genutzt wird.

Nutzen auch Sie das Angebot der Kfz-Meisterbetriebe, die Lichtanlage Ihres Pkw im Oktober kostenfrei zu prüfen, und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag für mehr Sicherheit auf unseren Straßen!

Auszeichnung „Bewährter Kraftfahrer“

Wussten Sie schon, dass die Deutsche Verkehrswacht e.V. Auszeichnungen als bewährte Kraftfahrer, Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer verleiht?

Diese Auszeichnung dient als Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr. Mit Annahme dieser verpflichtet sich der Kraftfahrer auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein.

Auszeichnungsstufen:

  • Bronze für 10 Jahre
  • Silber für 20 Jahre
  • Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre
  • Gold für 30 Jahre
  • Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre
  • als goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre

Jeder ausgezeichnete Fahrzeugführer erhält:

  • eine Ehrenurkunde
  • eine Anstecknadel
  • eine Wagenplakette hinter Glas

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller nicht:

  • wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt sein
  • wegen einer Verletzung von Vorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister geführt hat
  • wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein