Grundschulprojekte

Gerade bei Eintritt ins Schulalter verlassen Kinder eine geschützte Zone und erweitern ihren Aktionsradius. Es gilt mit allen wirksamen Mitteln die unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.

Aktionsinhalte:

  • Bewegungsschulung, Koordinationsübungen
  • Reagieren auf Gefahren
  • Sicherheit durch Sichtbarkeit
  • „Rad fahren“ im Straßenverkehr
  • Zu Fuß sicher unterwegs

Verkehrserziehung im Freizeitbereich der Grundschulen

Ab der 1. Klasse nehmen Kinder intensiver am Straßenverkehr teil. Als Fußgänger, Radfahrer, in öffentlichen Nahverkehrsmitteln oder als Mitfahrer im Auto sind sie täglich auch nach der Schule im Straßenverkehr unterwegs.

 

 

Trotz Verringerung der Unfallzahlen mit Kindern, passieren lt. Untersuchungen der Sächsischen Polizei die meisten Unfälle mit Kindern in den Nachmittagsstunden. Mit unseren Maßnahmen möchten wir erreichen, dass dieser Anteil verringert wird. Wir beteiligen uns innerhalb des Projektes "Verkehrserziehung im Freizeitbereich der Grundschulen" der Landesverkehrswacht Sachsen e.V. Wir gehen gezielt in die Freizeitbereiche der Kinder, bieten Programme für ein Ganztagsangebot an und führen Projekttage durch.

Themenangebote:

  • Beweg dich richtig
  • Mein Schulweg
  • Sehen und Hören
  • im Auto
  • zu Fuß sicher unterwegs
  • Spielen auf der Straße
  • Das sichere Fahrrad
  • Mit dem Fahrrad unterwegs
  • Der tote Winkel
  • Gefahren für Radfahrer

Radfahrausbildung

Das ist phänomenal: Fast 95 Prozent aller Viertklässler nehmen jedes Jahr an der Radfahrausbldung in der Grundschule teil und erhalten stolz ihr Teilnahme-Zertifikat - einen Fahrradpass, einen Wimpel oder eine andere Anerkennung. Die Prüfungen, aber auch das intensive Üben vorab, werden häufig in einer Jugendverkehrsschule durchgeführt, von denen es über das gesamte Bundesgebiet verteilt rund 800 Stück gibt. Ermöglicht wird diese Erfolgsgeschichte durch die enge Zusammenarbeit von Polizeibeamten, den Verkehrswachten vor Ort, Schulen und Kommunen. 

Die Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr ist eine feste Größe in der Verkehrserziehung und erfolgt auf der Grundlage der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 17.03.1999.

Unsere mobile Jugendverkehrsschule steht den Schülerinnen und Schülern für fahrpraktische Übungen und zur Vorbereitung auf das Radfahren in der Verkehrswirklichkeit zur Verfügung.

Beamte der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge sind für die praktische Umsetzung der o.g. Verwaltungsvorschrift verantwortlich. Die Vermittlung der entsprechenden theoretischen Grundlagen obliegt den Lehrkräften an den Schulen.